Allgemeine Geschäftsbedingungen

ProSmi Verlag / FlyerHannover

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

Angebotene Preise sowie alle sonstigen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erlangen erst durch die schriftliche oder per E-Mail erteilte Auftragsbestätigung der Verteilfirma Verbindlichkeit. Alle Preisangebote verstehen sich in Euro (EUR) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind bis zur Auftragsbestätigung freibleibend.

§ 2 Preise und Leistungsberechnung

Preise für die Verteilung von Werbemitteln (Prospekte, Kataloge, Flyer, Zeitungen etc.) werden per 1.000 Stück berechnet. Die Preisgestaltung basiert auf Format, Gewicht, Verteilart sowie der Bebauungsstruktur des Verteilgebietes. Weicht das Verteilgut bezüglich Format oder Gewicht von den vereinbarten Angaben ab, ist die Verteilfirma berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen. Sendungen für den Briefkasteneinwurf müssen ein gängiges Briefkastenformat aufweisen; für sperrige Sendungen kann ein Aufschlag von 5 % bis 20 % berechnet werden.

§ 3 Anlieferung des Verteilgutes

Sofern nicht anders vereinbart, ist das Verteilgut frei Haus an die von der Verteilfirma genannte Lieferadresse anzuliefern. Die Anlieferung muss mindestens 60 Minuten vor Ankunft avisiert werden (Regelanlieferzeiten: Mo.–Fr. 10:00–17:00 Uhr). Die Verteilfirma haftet für die sorgfältige Lagerung der Sendungen; dem Auftraggeber entstehen durch die vertragsgemäße Lagerung keine Zusatzkosten.

§ 4 Lieferfristen und Verzögerungen

Das Verteilgut muss mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Verteilbeginn bei der Verteilfirma eingehen. Verzögerungen bei der Anlieferung, die zu Steh- oder Ausfallzeiten der Verteilgruppen führen, werden dem Auftraggeber als Auftragserfüllung in Rechnung gestellt.

§ 5 Durchführung der Verteilung

a) Die Verteilung erfolgt an private Haushalte durch Einstecken in die Briefkästen. Es wird je Briefkasten ein Exemplar eingesteckt, sofern nicht ausdrücklich eine andere Verteilquote vereinbart wurde.

b) Bei Häusern mit mehr als drei Haushalten ohne Einzelbriefkästen (Sammelbriefkasten) wird lediglich ein Exemplar eingelegt.

c) Verschlossene Häuser mit Innenbriefkästen, die auch nach mehrmaligem Klingeln nicht zugänglich sind, werden nicht bedient.

d) Briefkästen mit einem gut sichtbaren Werbeverbot („Bitte keine Werbung“) werden strikt berücksichtigt und nicht bedient.

e) Von der Verteilung ausgenommen sind Gewerbebetriebe, Büros, Heime, Kasernen, Krankenhäuser sowie Häuser außerhalb zusammenhängender Wohngebiete.

f) Bei Hand-zu-Hand-Verteilungen oder Verteilungen auf öffentlichen Plätzen obliegt die Beschaffung evtl. erforderlicher behördlicher Genehmigungen dem Auftraggeber.

§ 6 Beanstandungen und Gewährleistung

a) Reklamationen bezüglich einer nicht vertragsgemäßen Verteilung müssen innerhalb von 5 Werktagen nach dem vereinbarten Verteilende in Textform (z. B. per E-Mail) vorliegen. Die Reklamation muss Tag, Ort, Straße, Hausnummer sowie eine genaue Beschreibung des Mangels enthalten.

b) Bei begründeten Reklamationen (z. B. nachweislicher Nichtbelieferung ganzer Straßenzüge) leistet die Verteilfirma Nachbesserung oder gewährt eine entsprechende Gutschrift für den betroffenen Bezirk.

c) Der Nachweis einzelner Fehlwürfe in verschiedenen Verteilbezirken berechtigt nicht zum pauschalen Rechnungsabzug. Ein branchenüblicher Streuverlust von bis zu 8 % gilt nicht als Mangel.

§ 7 Überdrucke und Restmengen

Eventuelle Restmengen oder Überdrucke werden von der Verteilfirma bis zu 2 Wochen nach Abschluss des Auftrags aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Restbestände fachgerecht entsorgt (Makulatur), sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

§ 8 Inhalt der Werbemittel und Haftungsausschluss

Der Auftraggeber haftet allein für den Inhalt, die rechtliche Zulässigkeit und die Form der zu verteilenden Drucksachen. Die Verteilfirma behält sich das Recht vor, Verteilaufträge wegen gesetzlicher Verstöße oder wegen unzumutbaren Inhalts abzulehnen.

§ 9 Werbeerfolg

Die Verteilfirma übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für einen bestimmten wirtschaftlichen Werbeerfolg der Kampagne.

§ 10 Einsatz von Subunternehmern

Die Verteilfirma ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortlichkeit der Verteilfirma gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.

§ 11 Zahlungsbedingungen und Verzug

Rechnungen sind nach Erhalt sofort ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) berechnet. Bei Zahlungsverzug ist die Verteilfirma berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten.

§ 12 Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt, Streik, extremen Witterungsverhältnissen oder unverschuldeten Betriebsstörungen verlängert sich die Ausführungsfrist entsprechend der Dauer der Behinderung.

§ 13 Änderungen und Textform

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend).

§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Verteilfirma (Hannover). Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.